Was passiert, wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann?
- Markus Hödl
- 8. Aug. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Für den Fall der Absage des Auftrittes 60 Werktage vor dem Termin verpflichtet sich der Veranstalter einen Pönalbetrag pro gebuchten Musiker von 200 Euro zu bezahlen. Ausgenommen von der Pönalverpflichtung ist eine Nichtleistungserbringung aus Gründen höherer Gewalt, wie z.B. behördliche Verordnungen oder Naturkatastrophen, die eine Durchführung nicht ermöglichen (z.B.: COVID 19, Hochwasser etc.). In diesem Fall besteht unverbindlich die Möglichkeit einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Bei Krankheit eines Musikers, sorgen wir selbstverständlich für qualifizierten Ersatz.

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